Keine Übernahme von Versicherungs- und Privatgutachten!
Öffnungszeiten nach meinem Verkehrsunfall 2015
Gegen Terminvereinbarung Montag bis Samstag 13 - 20h
Honorar
A) Unsere Leistungen werden auf Basis des Honorarangebotes verrechnet.
Gutachten, Zahlung und Honorarnoten gefertigter Gutachten, Pläne, Gebühren und Abgaben, sind nach Beauftragung bei Übergabe der Unterlagen inklusive 20% Umsatzsteuer in Bar zu bezahlen.
Gutachten sind nach Beauftragung zu 50 Prozent Anzuzahlen und der Restbetrag so wie die Anzahlung sind in Bar bei Beauftragung und Übergabe fällig.
In Zivil- und Strafverfahren, ändert sich der Normalstundensatz auch bei Abnahmen nach NÖBO in Verwaltungsverfahren, auf den doppelten Stundensatz. Unsere Leistungen werden auf Basis des Honorarangebotes verrechnet.
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